Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.
Ziel der Ergotherapie
Das Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen bei der Durchführung von für sie bedeutungsvollen Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit in ihrer persönlichen Umwelt zu stärken.
Wann wird Ergotherapie verordnet?
Ergotherapie wird vom Arzt verordnet bei:
- Entwicklungsstörungen bei Kindern
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsproblemen
- Neurologischen Erkrankungen (z.B. nach Schlaganfall)
- Orthopädischen Erkrankungen
- Psychischen Erkrankungen
- Altersbedingten Einschränkungen
Wie läuft eine Behandlung ab?
- Erstgespräch: Ausführliche Befunderhebung und Zielformulierung
- Therapieplanung: Erstellung eines individuellen Behandlungsplans
- Durchführung: Regelmäßige Therapieeinheiten (meist 1-2x pro Woche)
- Verlaufskontrolle: Regelmäßige Überprüfung der Therapieziele
- Abschluss: Gemeinsame Evaluation der erreichten Ziele
Kostenübernahme
Die Kosten für Ergotherapie werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Als gesetzlich Versicherter zahlen Sie eine Rezeptgebühr von 10 Euro sowie 10% der Behandlungskosten als Eigenanteil. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit.